Ein aktuelles Beispiel für die Verwendung von Versiegelungskataster ist die gesplittete Abwassergebühr (GAG).
Bislang wurden sowohl die Kosten für die Entsorgung von Schmutzwasser als auch das in die Kanalisation eingeleitete Regenwasser über eine Gebühr abgerechnet. Deren Höhe richtet sich nach dem Trinkwasserverbrauch. Dies benachteiligt Haushalte sowie Unternehmen mit einem höherem Wasserbedarf, die im Vergleich dazu wenig Regenwasser dem Kanalnetz zuführen. Einkaufsmärkte und andere Gebäudekomplexe mit viel Dachfläche und versiegelten Flächen wie Parkplätzen werden dazu proportional weit geringer belastet, obwohl sie erhebliche Kosten durch die Niederschlagswasserbeseitigung verursachen.
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt für mehr Gerechtigkeit!
Hier werden die Kosten für Abwässer und die Kosten für das in den Kanal geleitete Regenwasser getrennt erhoben.
Um die Versiegelung der einzelnen Grundstücke zu ermitteln, wird eine Befliegung durchgeführt. Die daraus gewonnenen Luftbilder werden mit dem amtlichen Kataster überlagert und die einzelnen Oberflächenarten bestimmt.
Neben dem Vorteil einer höheren Gebührengerechtigkeit ist die GAG auch ein hervorragendes kommunales Steuerinstrument. Es werden finanzielle Anreize zur Entsiegelung, Versickerung und Regenwassernutzung geschaffen, da beispielsweise Zisternen miterfasst werden können. Die Mitberücksichtigung von begrünten Dächern sowie Rasengittersteinen z.B. auf Parkflächen fördert ebenfalls die ökologische Weiterentwicklung der Städte und Dörfer.